
Das sehe ich aber anders, wenn ich jemanden photographiere, der nicht eine sogenannte Person des öffentlichen Rechts ist, dann muß ich eine Freigabe der betreffenden Person haben, um es (das Bild) veröffentlichen zu dürfen. Das ist wohl Fakt. Hier ist nun die Frage, inwieweit Personen im Hintergrund, die notgedrungen mitabgebildet sind, wenn ich einen Wagen ablichte, nur eine unwesentliche Nebenperson sind und quasi damit leben müssen, präsentiert zu werden. Aber auch hier denke ich, gilt das Recht am eigenen Bild.
Gib einfach mal "Recht am eigenen Bild" ein, da kommen massenweise Einträge, auch bei z.B.
Der Fotograf hat das Urheberrecht, welches nicht übertragbar ist nach deutschem Recht, aber das ist eine ganz andere Frage.