Schön, wenn das definitiv so ist.
Das sehe ich aber anders, wenn ich jemanden photographiere, der nicht eine sogenannte Person des öffentlichen Rechts ist, dann muß ich eine Freigabe der betreffenden Person haben, um es (das Bild) veröffentlichen zu dürfen. Das ist wohl Fakt. Hier ist nun die Frage, inwieweit Personen im Hintergrund, die notgedrungen mitabgebildet sind, wenn ich einen Wagen ablichte, nur eine unwesentliche Nebenperson sind und quasi damit leben müssen, präsentiert zu werden. Aber auch hier denke ich, gilt das Recht am eigenen Bild.
Gib einfach mal "Recht am eigenen Bild" ein, da kommen massenweise Einträge, auch bei z.B.
Der Fotograf hat das Urheberrecht, welches nicht übertragbar ist nach deutschem Recht, aber das ist eine ganz andere Frage.
Karnevalszug Longerich
Moderator:Team
-
- Beiträge:249
- Registriert:22.09.2004, 15:07 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1266: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
-
- Beiträge:183
- Registriert:18.08.2006, 18:09 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1266: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Karnevalszug Longerich
Kunsturhebergesetz (KUG)
§ 22 KUG:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
§ 23 KUG (Ausnahmen):
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
§ 22 KUG:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
§ 23 KUG (Ausnahmen):
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
-
- Beiträge:249
- Registriert:22.09.2004, 15:07 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1266: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Karnevalszug Longerich
Ja, und, was sagt uns das jetzt?
Ist jemand, der da zufällig am Straßenrand steht, nun ein Teilnehmer? Doch wohl eher nicht, oder? Aber genau um die ging es mir bei meiner Frage...
Ist jemand, der da zufällig am Straßenrand steht, nun ein Teilnehmer? Doch wohl eher nicht, oder? Aber genau um die ging es mir bei meiner Frage...
-
- Beiträge:249
- Registriert:22.09.2004, 15:07 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1266: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Karnevalszug Longerich
Wie auch immer das Recht am eigenen Bild ist.
Jedenfalls gibt es wieder ein Dreigestirn.
Jungfrau Marina (Marek Büttner), Prinz Heinz III (Heinz Longerich) und Bauer Frank (Frank Dünnwald)
Heißen die wirklich so? wie lustig
Jedenfalls gibt es wieder ein Dreigestirn.
Jungfrau Marina (Marek Büttner), Prinz Heinz III (Heinz Longerich) und Bauer Frank (Frank Dünnwald)
Heißen die wirklich so? wie lustig
-
- Beiträge:183
- Registriert:18.08.2006, 18:09 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1266: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
-
- Beiträge:643
- Registriert:09.05.2005, 11:27
- Wohnort:Köln [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1266: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Karnevalszug Longerich
Uftata